Wann muss ich mein Kind für die Volksschule anmelden?
Die Online-Vormerkung für das Schuljahr 2025/2026 findet vom 3. bis 13. November 2024 statt. Die Schuleinschreibung erfolgt anschließend vom 13. bis 16. Jänner 2025.
Wie funktioniert die Online-Vormerkung?
Sie können Ihr Kind online vormerken und bis zu vier Wunschschulen angeben, von denen eine in Wohnortnähe sein muss. Eine gültige E-Mail-Adresse ist erforderlich.
Wann erfahre ich, an welcher Schule mein Kind aufgenommen wurde?
Sie erhalten vor der Schuleinschreibung einen Elternbrief mit der Zuteilung der Schule und weiteren Informationen.
Was passiert, wenn ich die Online-Vormerkung verpasse?
Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten. Bei Versäumnis sollten Sie sich umgehend an die Abteilung für Bildung und Integration wenden.
Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?
Sie benötigen für die Anmeldung folgende Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes, Meldezettel, Staatsbürgeschaftsnachweis, Nachweis des religiösen Bekenntnisses (z. B. Taufschein), E-Card des Kindes, Impfpass, Protokoll des Entwicklungsgesprächs des letzten Kindergartenjahres
Bekomme ich garantiert einen Platz an meiner Wunschschule?
Nicht unbedingt. Bei Überbelegung prüft die Abteilung für Bildung und Integration gemeinsam mit den Schulleitungen die Kriterien für die Aufnahme.
Kann ich mein Kind für die Ganztagsbetreuung anmelden?
Ja, Informationen zur Anmeldung für die Ganztagsbetreuung erhalten Sie bei der Schuleinschreibung oder über die Stadt Graz.
Wie kann ich mein Kind für den Religionsunterricht anmelden, wenn es ohne Bekenntnis ist?
Ihr Kind kann auch ohne Bekenntnis am Religionsunterricht teilnehmen. Die Anmeldung erfolgt bis Freitag in der ersten Schulwoche und ist für das laufende Schuljahr verbindlich.